Liebe Urlaubsgäste,

 

bevor Sie eines der Ferienhäuser oder Chalets mieten, sollten Sie sich diese Zeilen aufmerksam durchlesen. Uns ist sehr daran gelegen, dass Sie einen gelungenen Urlaub bei uns verbringen werden,. Wir haben uns bemüht, dafür klare rechtliche Regeln zu schaffen.

 

$ 1 . Gültigkeit und Dauer eines Mietvertrages

Der Vertrag gilt als abgeschlossen, sobald das Ferienhaus oder das Chalet bestellt und zugesagt ist. Für die Buchung ist der Eingang der Anzahlung bindend. Der Abschluss des Mietvertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist. Der Mietvertrag beginnt am Anreisetag mit der Schlüsselübergabe  und endet am Abreisetag mit der Schlüsselrückgabe.

 

§ 2.  Reiserücktritt

Der Gast kann vor dem Anreisetag jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Happy am Meer verliert dadurch den Anspruch auf den Vermietungspreis, macht für diesen Fall jedoch nachfolgende pauschale Stornogebühr geltend:

 

Unsere Stornobedingungen:

 bis 3 Monate vor Ankunft 15 % des Mietpreises

bis 2 Monate vor Ankunft 50 % des Mietpreises

bis 1 Monat vor Ankunft 75 % des Mietpreises

weniger als 1 Monat vor Ankunft 90 % des Mietpreises

am Ankunftstag 100 % des Mietpreises

 zuzüglich Umbuchungsgebühren bei Stornierungen und Umbuchungen in Höhe von einmalig 20 € pauschal

 

Eine Reiserücktrittsversicherung wird empfohlen.

 

§ 3.  Zahlungsbedingungen

Mit Erhalt der schriftlichen Buchungsbestätigung wird eine Anzahlung von 200 € des Mietpreises sofort fällig.  Die Restzahlung erfolgt 6 Wochen vor Reisebeginn. Bei kurzfristigen Buchungen ist der volle Betrag sofort nach  Erhalt der Buchungsbestätigung fällig.

 

§ 4. An- und Abreise 

Am Anreisetag stehen die Häuser und Chalets ab 15.00 Uhr zur Verfügung. 

Am Abreisetag ist das Haus oder Chalet bis 10.00 Uhr morgens zu verlassen. Der Vermieter behält sich vor, eine verspätete Abreise in Rechnung zu stellen.

 

Das Haus und die Chalets sind am Abreisetag besenrein zu hinterlassen. Das Geschirr, Gläser, usw. sind zu reinigen und einzuräumen, die Mülleimer entleert und der Kühlschrank ausgeräumt sein.

 

Das Inventar ist schonend und pfleglich zu behandeln und nur für den Verbleib in den  Häusern und Chalets vorgesehen. Das verstellen von Einrichtungsgegenständen, insbesondere Betten, ist untersagt. Der Mieter haftet auch für das Verschulden seiner Mitreisenden. Entstandene Schäden durch höhere Gewalt sind hiervon ausgeschlossen. Bei vertragswidrigem Gebrauch der Ferienwohnung, wie Untervermietung, Überbelegung, Störung des Hausfriedens etc., sowie bei Nichtzahlung des vollen Mietpreises kann der Vertrag fristlos gekündigt werden. Der bereits gezahlte Mietzins bleibt bei dem Vermieter.

 

Sollte eine Haftpflichtversicherung bestehen, ist der Schaden der Versicherung zu melden. Dem Vermieter ist der Name und Anschrift, sowie die Versicherungsnummer der Versicherung mitzuteilen.

 

 

§ 5.Haustiere

Die Unterbringung von Haustieren jedweder Art ist in den Häusern und Chalets nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Anbieters erlaubt.  Werden Tiere ohne vorherige Zustimmung des Anbieters untergebracht, kann dieser eine Reinigungspauschale in Höhe von bis zu 100,00 Euro (netto) in Rechnung stellen.

 

Hunde sind erlaubt.

Der Halter hat darauf zu achten , dass die Notdurft des Hundes nicht auf dem Gartengrundstück erfolgt.

Wird ein Hund / Hunde mitgebracht, ist der Mieter verpflichtet die Hundehaare bzw. Tierhaare und deren Hinterlassenschaften vor Abreise zu beseitigen, auch wenn eine Endreinigung bestellt ist oder diese in der Miete enthalten ist.

 

 

 

§ 6 .Aufenthalt

Die Ferienwohnung darf nur von den in der Buchung aufgeführten Personen benutzt werden. Sollte die Wohnung von mehr Personen als vereinbart benutzt werden, ist für diese ein gesondertes Entgelt zu zahlen, welches sich im Mietpreis bestimmt. Der Vermieter hat zudem in diesem Fall das Recht den Mietvertrag fristlos zu kündigen.

Eine Untervermietung und Überlassung der Wohnung an Dritte ist nicht erlaubt. Der Mietvertrag darf nicht an dritte Personen weitergegeben werden.

Der Mieter erklärt sich den Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden. Die Einverständniserklärung erfolgt mit der Zahlung.

Bei Verstößen gegen die AGB´s oder die Hausordnung ist der Vermieter berechtigt, das Mietverhältnis sofort und fristlos zu kündigen. Ein Rechtsanspruch auf Rückzahlung des Mietzinses oder eine Entschädigung besteht nicht.

 

§ 7. Rauchverbot

 In den Häusern und Chalets gilt ein allgemeines Rauchverbot. Bei Zuwiderhandlungen kann der Anbieter eine Reinigungspauschale in Höhe von bis zu 100,00 Euro (netto) in Rechnung stellen. Rauchen ist nur Draußen erlaubt.

 

§ 8. Kaution

Bei Buchung wird eine Kaution von mindestens EUR 100,- mit ausgewiesen. Diese ist mit der Restmiete gemäß Mietvertrag zu zahlen. Bei Buchungen im Zeitraum Weihnachten und Silvester wird eine Kaution von EUR 200,- berechnet. Die Erstattung wird nach Abreise des Gastes entsprechend zurücküberwiesen. Hierzu bedarf es der Kontrolle durch die Reinigungskraft.

 

§ 9. Nebenkosten / Zusatzleistungen

Die Nebenkosten für Gas, Wasser und Strom sind im Mietpreis enthalten, sofern nicht anders beim Objekt und auf dem Mietvertrag ausgewiesen. wurde. Sollten die Nebenkosten unverhältnis hoch sein, z.B. Gasflasche ist nach 2 Tagen leer, trägt der Mieter die Kosten.

 

 

§ 10 Reklamationen bezgl. des Reinigungszustandes

Reklamationen sind sofort bei Ankunft mitzuteilen. Bei Anreise außerhalb der Bürozeiten verzichtet der Mieter auf das Reklamationsrecht zur Reinigung. Reklamationen bedürfen generell der Schriftform und müssen sofort gegenüber dem Eigentümer  angezeigt werden. Reklamationen bei und nach der Abreise werden nicht anerkannt. Der Mieter ist verpflichtet das Domizil sorgfältig zu behandeln und bei Abreise in einem aufgeräumten und besenreinen Zustand zu verlassen. Bei Insekten im Haus oder dessen Umgebung können weder der Vermittler noch der Eigentümer zur Verantwortung gezogen werden. Der Vermittler und der Hauseigentümer tragen keine Verantwortung 

 

 

§11..  Nutzung eines Internetzugangs über WLAN

 

§11.1. Gestattung zur Nutzung eines Internetzugangs mittels WLAN

Der Vermieter unterhält in seinem Ferienobjekt einen Internetzugang über WLAN. Er gestattet dem Mieter für die Dauer seines Aufenthaltes im Ferienobjekt eine Mitbenutzung des WLAN-Zugangs zum Internet. Der Mieter hat nicht das Recht, Dritten die Nutzung des WLANs zu gestatten.

Der Vermieter gewährleistet nicht die tatsächliche Verfügbarkeit, Geeignetheit oder Zuverlässigkeit des Internetzuganges für irgendeinen Zweck. Er ist jederzeit berechtigt, für den Betrieb des WLANs ganz, teilweise oder zeitweise weitere Mitnutzer zuzulassen und den Zugang des Mieters ganz, teilweise oder zeitweise zu beschränken oder auszuschließen, wenn der Anschluss rechtsmissbräuchlich genutzt wird oder wurde, soweit der Vermieter deswegen eine Inanspruchnahme fürchten muss und dieses nicht mit üblichen und zumutbaren Aufwand in angemessener Zeit verhindern kann. Der Vermieter behält sich insbesondere vor, nach billigem Ermessen und jederzeit den Zugang auf bestimmte Seiten oder Dienste über das WLAN zu sperren (z.B. gewaltverherrlichende, pornographische oder kostenpflichtige Seiten).

 

§11.2. Zugangsdaten

Die Nutzung erfolgt mittels Zugangssicherung. Die Zugangsdaten (Login und Passwort) dürfen in keinem Fall an Dritte weitergegeben werden. Will der Mieter Dritten den Zugang zum Internet über das WLAN gewähren, so ist dies von der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters und der mittels Unterschrift und vollständiger Identitätsangabe dokumentierter Akzeptanz der Regelungen dieser Nutzungsvereinbarung durch den Dritten zwingend abhängig. Der Mieter verpflichtet sich, seine Zugangsdaten geheim zu halten. Der Vermieter hat jederzeit das Recht, Zugangscodes zu ändern.

 

§11.3. Gefahren der WLAN-Nutzung, Haftungsbeschränkung

Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass das WLAN nur den Zugang zum Internet ermöglicht, Virenschutz und Firewall stehe nicht zur Verfügung. Der unter Nutzung des WLANs hergestellte Datenverkehr erfolgt unverschlüsselt. Die Daten können daher möglicherweise von Dritten eingesehen werden. Der Vermieter weist ausdrücklich darauf hin, dass die Gefahr besteht, dass Schadsoftware (z.B. Viren, Trojaner, Würmer, etc.) bei der Nutzung des WLANs auf das Endgerät gelangen kann. Die Nutzung des WLANs erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Mieters. Für Schäden an digitalen Medien des Mieters, die durch die Nutzung des Internetzuganges entstehen, übernimmt der Vermieter keine Haftung, es sei denn die Schäden wurden vom Vermieter und/ oder seinen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.

 

§11.4. Verantwortlichkeit und Freistellung von Ansprüchen

Für die über das WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen ungetätigten Rechtsgeschäfte ist der Mieter selbst verantwortlich. Besucht der Mieter kostenpflichtige Internetseiten oder geht er Verbindlichkeiten ein, sind die daraus resultierenden Kosten von ihm zu tragen. Er ist verpflichtet, bei Nutzung des WLANs das geltende Recht einzuhalten. Er wird insbesondere:

Das WLAN weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Inhalten zu nutzen; 

keine urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich vervielfältigen, verbreiten oder zugänglich machen;

dies gilt insbesondere m Zusammenhang mit dem Einsatz von Filesharing-Programmen;

die geltenden Jugendschutzvorschriften beachten;

keine belästigenden, verleumderischen oder bedrohenden Inhalte versenden oder verbreiten;

das WLAN nicht zur Versendung von Massen-Nachrichten (Spam) und/oder anderen Formen unzulässiger Werbung nutzen.

 

 

 

§12. Schriftform

Andere als in diesem Vertrag aufgeführten Vereinbarungen bestehen nicht. Mündliche Absprachen wurden nicht getroffen. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen werden akzeptiert mit Überweisung der Anzahlung.

 

§13  Salvatorische Klausel

Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

 

 

§ 14. Gerichtsstand

Für etwaige Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis  liegt die Gerichtsbarkeit in den Niederlanden.

 

§15.Für unvorhergesehene Ereignisse übernehmen wir keine Haftung.